Schadengutachten, Fahrzeugbewertung und mehr in Witten und Umgebung

Gerne helfen wir Ihnen bei jeglichen Gutachten an Ihrem Fahrzeug. Dabei gilt: Wir bewerten alles, was fährt. Ob PKW, Transporter, Motorrad, Fahrrad, Pedelec oder Laster spielt dabei keine Rolle. Rufen Sie das Kfz-Sachverständigenbüro Holger Peters in Witten an und wir kümmern uns um Ihr Anliegen in Nordrhein-Westfalen!

Ihr Ansprechpartner für Unfallschadenabwicklung und Fahrzeugbewertung in Witten und mehr

Beim Kfz-Sachverständigenbüro Holger Peters erwarten Sie folgende Leistungen:

Bereits seit 1974 bieten wir Ihnen, nun in dritter Generation, unseren Service rund um Ihre Kraftfahrzeuge an. Dieses Angebot Umfasst nicht nur, wie bei den meisten Kfz-Sachverständigen üblich, PKW, Transporter, LKW und Busse. Als ausgewiesene Zweiradspezialisten verfügen wir über entsprechende Kenntnisse über die Besonderheiten von Fahrrädern, Motorrädern und mehr.

Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Sie also in allen Bereichen rund um den Fortbewegungssektor kompetent und umfassend beraten. Unser umfangreiches Netzwerk umfasst Anwälte, Autohäuser, Auto- und Fahrradwerkstätten sowie Karosseriebetriebe und Versicherungen. So können wir Ihnen bei Fragen in allen Bereichen rund um Ihr Fahrzeug professionell zur Seite stehen. 

Professionelles Schadengutachten in Witten und Umgebung

Ein Kraftfahrzeug-Haftpflichtschaden liegt bei Ihnen dann vor, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Wie Sie in dem Fall am besten reagieren und was Ihnen zusteht, lesen Sie gerne auch in unserem Unfallratgeber nach.

Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich am Telefon, per E-Mail oder in unserem Büro.

Unsere Leistungen im Haftpflichtschadenfall für Sie

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug auf unserem Gelände, bei Ihnen zu Hause oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl.

Im Zuge der Fahrzeugbesichtigung werden die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug vollständig aufgenommen und fotografisch dokumentiert. Nur so ist eine vollständige Beweissicherung zum Schadenumfang und zur Schadenhöhe gewährleistet.

Des Weiteren wird bei Bedarf der Wiederbeschaffungs- und Restwert Ihres Fahrzeuges, sowie die durch den Schaden an Ihrem Fahrzeug entstandene Wertminderung an Ihrem Fahrzeug ermittelt.

Da das von uns erstellte Gutachten einen Teil des unfallbedingten Schadens darstellt, sind diese Kosten bei klarer Haftung komplett durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers zu erstatten. Sie müssen in diesem Falle nichts zahlen.

Kostenvoranschlag / Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Unterhalb der Bagatellschadensgrenze, welche derzeit bei einer Schadenhöhe unterhalb von 800,- bis 1.000,- € liegt, sieht der Gesetzgeber „nur“ die Erstellung eines Kostenvoranschlages bzw. Kurzgutachtens vor. Gerne erstellen wir in solchen Fällen ein Kurzgutachten für Sie. Die entsprechend geringeren Kosten werden dann auch unterhalb der Bagatellschadensgrenze von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.

Kasko- und Teilkaskoschaden

Bei Schäden an Ihrem Fahrzeug, welche Sie selbst verursacht haben oder welche in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Diese ist in solchen Fällen weisungsberechtigt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch dabei gerne hilfreich zur Seite.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten ein Gutachten beauftragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Wir bewerten Ihr Auto, Motorrad, E-Bike und mehr in Witten und Umgebung

Profitieren Sie jetzt von der Fahrzeugbewertung für den Fahrzeugverkauf oder die Versicherung durch das Kfz-Sachverständigenbüro Holger Peters in Witten!

Standart-Fahrzeugbewertung
Sie möchten ein Fahrzeug Ihrer Firma entnehmen, neu versichern oder einfach nur verkaufen und benötigen eine unabhängige und belastbare Aussage zum Fahrzeugwert? Gerne erstellen wir ein Bewertungsgutachten in Form einer Dokumentation inklusive Lichtbildaufnahmen mit ausgewiesenem Fahrzeugwert für Sie.

Young- und Oldtimerbewertung für Fahrzeuge älter als 20 bzw. 30 Jahre
Sie möchten wissen, was Ihr Young- oder Oldtimer wert ist, um ihn zu versichern oder zu verkaufen? Sie möchten einen Young- oder Oldtimer finanzieren und benötigen eine Aussage zum Fahrzeugwert für die Bank? Zögern Sie nicht, gehen Sie den sicheren Weg. Ob Kurzbewertung oder ausführliches Gutachten. Eine Young- und Oldtimerbewertung kann viel Ärger rund um Ihr geliebtes Hobby vermeiden. 

Kaufberatung
Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen? Gerne untersuchen wir Ihr präferiertes Fahrzeug auf eventuelle Mängel. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten ein Gutachten beauftragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Zweiradgutachten in Witten und Umgebung

Als Fahrradfahrer und leidenschaftlicher Motorradsportler mit langjähriger, aktiver Sporterfahrung unseres Sachverständigen Holger Peters profitieren Sie als Kunde nicht nur von unseren geschäftlichen, sondern auch besonders von unseren umfangreichen, persönlichen Erfahrungen mit Zweirädern. Das Kfz-Sachverständigenbüro Holger Peters in Witten ist Ihr Ansprechpartner für Zweiradgutachten in Nordrhein-Westfalen!

So können Sie sicher sein, dass uns kein Detail an Ihrem Motorrad, Fahrrad oder E-Bike entgeht und Sie sich im Schadenfall oder bei einer Bewertung Ihres Fahrzeuges immer in besten Händen befinden.

Motorräder
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Motorrädern, sowohl im normalen Verkehr, als auch auf der Rennstrecke, wissen wir, wie sich ein Motorrad bei Unfällen und den daraus resultierenden, meist unvermeidlichen Stürzen verhält. Daher wissen wir ganz genau, worauf es ankommt, damit Sie Ihre Fahrfreude, nach der Wiederherstellung Ihres unfallbedingt beschädigten Motorrades, wieder ungetrübt ausleben können.

Fahrräder, E-Bikes und Pedelcs
Die Fahrrad- und E-Bike Industrie boomt. Leider kommt es so auch immer häufiger zu Unfällen im Straßenverkehr mit Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes. Oft ist bei Versicherungen und Autofahrern kein Verständnis dafür vorhanden, dass selbst bei vergleichsweise unauffällig aussehenden Anstoßspuren komplette Baugruppen sicherheitsbedingt ausgetauscht werden müssen. Dabei können hohe Instandsetzungskosten bis hin zum Totalschaden entstehen. In Ihrem eigenen Interesse ist es wichtig, nach einem Unfall einen Spezialisten aufzusuchen, um Ihre Schadenersatzansprüche zu sichern.

Darum sollten Sie einem auf Zweiräder spezialisierten Sachverständigen vertrauen
Zweiräder sind generell wesentlich filigraner aufgebaut als die meisten mehrspurigen Fahrzeuge. Bei Zweirädern gibt es keine „Knautschzone“, die zur Aufnahme von unfallbedingten Kräften konstruiert wurde. Nahezu alle Fahrzeugteile sind als sicherheitsrelevant zu betrachten. Spezielle Fertigungsverfahren, Fügetechniken und Materialien müssen bei der Bewertung von Zweiradschäden beachtet werden. Besondere Herstellervorgaben müssen unbedingt umgesetzt werden. Sie möchten mehr wissen oder ein Gutachten beauftragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Reparaturbestätigung als Abschluss der Schadenabwicklung in Witten

Bei der fiktiven Abrechnung anhand eines Kfz-Schadengutachtens haben Sie keine Reparaturkostenrechnung und damit keine Reparaturbestätigung der Werkstatt. Das heißt, Sie könnten gänzlich oder teilweise auf die Reparatur Ihres Fahrzeuges verzichtet haben. Dieses Vorgehen ist nicht verboten und damit vollkommen legitim. Allerdings kann sich eine Reparatur ohne Reparaturbestätigung auf die Regulierung Ihres Schadens, der Regulierung des Nutzungsausfalles und auf künftige Versicherungsansprüche auswirken.

Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet die Versicherung Schadensfälle, vor allem bei älteren Fahrzeugen oder größeren Schäden (ab ca. 70 % Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert) zunächst häufig auf Totalschadenbasis (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) ab. Statt des Ausgleichs der Reparaturkosten wird dabei ein „unechter Totalschaden“ zugrunde gelegt. Unecht bedeutet, dass es sich zwar um einen Reparaturfall handelt, jedoch wirtschaftlich gesehen die Abwicklung über den Wiederbeschaffungsaufwand günstiger ist, als die Abrechnung auf Reparatur (Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung). Ohne eine Reparaturbestätigung wird die Versicherung so immer den günstigeren Weg der Schadenregulierung wählen. Auch die Regulierung des Nutzungsausfalles wird ohne eine Reparaturbestätigung ausgesetzt.

Werden Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen weiteren Unfall verwickelt und dabei findet eine Schadenüberschneidung statt (es werden dieselben Teile beschädigt wie zuvor), wird sich im Haftpflichtschadenfall die gegnerische Kfz-Versicherung oder im Kaskoschadenfall Ihre Kfz-Versicherung weigern, voll für den Schaden aufzukommen, da nicht klar ist, ob dieser nicht beim vorherigen Unfall entstanden ist. Hier sind Sie dann in der Pflicht, die Reparatur nachzuweisen. Aus diesem Grund sollten Sie sich nach der Behebung Ihres Unfallschadens unbedingt eine Reparaturbestätigung ausstellen lassen.

Einen professionellen Sachverständigen in Nordrhein-Westfahlen beauftragen

Sie haben eine Frage? Wir sind für Sie da. Senden Sie uns eine Nachricht, und wir melden uns bei Ihnen.

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